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   OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00   

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https://dejure.org/2000,17327
OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00 (https://dejure.org/2000,17327)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2000 - 12 L 3806/00 (https://dejure.org/2000,17327)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2000 - 12 L 3806/00 (https://dejure.org/2000,17327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Befreiung von der Rundfunkgebühr - Nebenverdienst von Studenten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 1 BefreiungsVO; § 76 BSHG; VO zu § 76 BSHG
    Anrechnung; Befreiung; Einkommen; Einkommensanrechnung; monatliches Einkommen; Nebenverdienst; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenpflicht; Student

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Es reicht aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senat, Beschl. v. 18.1.1999 - 12 L 5431/98 -, NdsVBl. 1999, 93; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2000, RdNrn. 395g, h zu § 80; Kopp/Schenke, aaO, RdNr. 7 zu § 124; Happ: in Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 118.72

    Berechnung des einzusetzenden Einkommens bei einer jährlichen Sonderzuwendung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Diese Vorschrift, die der Verordnungsgeber als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 8. November 1973 (- BVerwG V C 118.72 -, BVerwGE 44, 167) der Verordnung hinzugefügt hat (vgl. Gottschick/Giese, aaO) sollte nur Folgerungen aus der eben bezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach die im öffentlichen Dienst gewährte jährliche Sonderzuwendung - rückwirkend - auf den Zeitraum von zwölf Monaten zu verteilen sei, ausschließen.
  • VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 851/94

    Rundfunkgebührenbefreiung für Studenten wegen geringen Einkommens -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Das gilt auch im Hinblick auf die Erwägungen des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 27.10.1994 - 5 UE 851/94 -) und des Verwaltungsgerichts Göttingen (Urteile v. 10.12.1998 - 2 A 2212/98 -) sowie des Verwaltungsgerichts Hamburg (Urt. v. 17.3.2000 - 5 VG 1320/96 -); denn die eben bezeichneten Entscheidungen beruhen nicht auf einer hinreichenden systematischen Auslegung des § 76 BSHG iVm der Verordnung zur Durchführung des § 76 BSHG.
  • VG Göttingen, 10.12.1998 - 2 A 2212/98

    Befreiung eines Studenten von der Rundfunkgebührenpflicht ; Dauerverwaltungsakte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2000 - 12 L 3806/00
    Das gilt auch im Hinblick auf die Erwägungen des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 27.10.1994 - 5 UE 851/94 -) und des Verwaltungsgerichts Göttingen (Urteile v. 10.12.1998 - 2 A 2212/98 -) sowie des Verwaltungsgerichts Hamburg (Urt. v. 17.3.2000 - 5 VG 1320/96 -); denn die eben bezeichneten Entscheidungen beruhen nicht auf einer hinreichenden systematischen Auslegung des § 76 BSHG iVm der Verordnung zur Durchführung des § 76 BSHG.
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 12 L 1077/00

    Befreiung; Einkommen; Pflegegeld; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenbefreiung;

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